Vermeidung von doppelter Belastung durch Lohnsteuer und Sozialversicherung

Wann die Tätigkeit von ausländischen Arbeitnehmer in Deutschland lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei ist und wann nicht, prüfen wir für Sie!

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Entsendung Lohnsteuer und Sozialversicherung

Entsendung nach Deutschland

Sie sind Unternehmer und möchten Ihre Mitarbeiter aus dem Ausland nach Deutschland entsenden. In diesem Fall ist zu klären, ab wann und in welchem Land Lohnsteuer und Sozialversicherung anfällt. 

Liegt eine beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht Ihrer Mitarbeiter vor? Wo wird der Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen besteuert? In welchem Land sind Ihre Mitarbeiter unter welchen Voraussetzungen sozialversicherungspflichtig? 

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Entsendung ins Ausland

Sie sind Unternehmer und möchten Ihre Mitarbeiter ins EU-/Ausland versenden. In diesem Fall ist zu klären, wann und wo diese lohnsteuerpflichtig sind. Können sie weiter in Deutschland sozialversichert bleiben oder greift die Sozialversicherung im EU-/Ausland?

Unser Beratungsangebot für Sie

Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie individuell, effizient und steueroptimierend:

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